Allgemeiner Teil
§ 1 Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf unsere AGB bedarf.
§ 2 Schriftform
Mündliche Vereinbarungen, die vor oder im Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. [Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss werden ausschließlich auf Projektleiter- bzw. Geschäftsführerebene getroffen.] [Bspr. Mdt.]
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk". Kosten für Verpackung und Transport sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2. Bei Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.
3.3. Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.4. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Rechnungen sind rein netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung bankübliche Zinsen zu fordern. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.6. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers hervorzurufen (Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrags, Einzelzwangsvollstreckung) , sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die Stellung von Sicherheiten in Höhe der von diesem zu leistenden Vergütung zu verlangen. Ist der Auftraggeber nicht imstande, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Aufforderung Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen sind wir zu weiteren Leistungen nur gegen Vorauskasse verpflichtet.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen vor.
4.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung der Aufhebung des Zugriffs und der Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
4.3. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall ermächtigt wird, die von uns erworbene Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiter-veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug ist sowie kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Für die Bewertung des Sicherungsgutes ist, soweit es von uns erzeugt, be- oder verarbeitet wurde, der Gestehungspreis, andernfalls der Einkaufspreis maßgebend. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 5 Lieferung - Fristen
5.1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
5.2. Wir sind nicht verpflichtet, uns überlassenes Material daraufhin zu überprüfen, ob der Auftraggeber Dritten gegenüber eine Frist oder sonstige Verpflichtungen einzuhalten hat. Begehrt der Auftraggeber eine unserer Leistungen binnen einer bestimmten Frist, ist hierfür eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
5.3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen.
5.4. Bei Auftragsänderungen, die nach Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart werden und die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.
§ 6 Subunternehmer
Wir sind berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Hiervon bleiben unsere Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber unberührt.
§ 7 Gewährleistung
Ist die von uns gelieferte Sache oder die von uns erbrachte Leistung fehlerhaft, steht uns nach unserer Wahl zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Schlagen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
§ 8 Haftung
8.1. Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistungen frei von Rechten Dritter sind, soweit wir nicht ausdrücklich auf solche Rechte hinweisen oder diese branchenbekannt sind. Wir stellen den Auftraggeber insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter, die die Verletzung von Schutzrechten geltend machen, frei.
8.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletze, benachrichtigt uns der Besteller unverzüglich und gibt uns Gelegenheit, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.
8.3. Wir haften für Schäden, die durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit ein Verstoß gegen dieselben die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.4. Im übrigen sind alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, aus positiver Forderungsverletzung oder deliktische Ansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns, ausgebliebener Einsparungen, mittelbarer Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
8.5. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind darüber hinaus der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche, die infolge der Realisierung von für uns nicht vorhersehbaren Exzessrisiken entstehen, können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
9.1. Gerichtsstand und vertraglicher Erfüllungsort ist Stuttgart.
9.2. Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertragsverhältnisses im Ganzen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt eine gesetzliche Regelung, ist die unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die üblicherweise dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechend sind gegebenenfalls vorhandene Regelungslücken zu füllen.
Besonderer Teil
§ 11 Adressmanagement
11.1. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass im Zusammenhang mit von uns eingesetzten Adressdateien der jeweilige Adressat das ist, wofür er sich ausgibt oder wofür er ausgegeben wird. Wir übernehmen weiter keine Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts von Veröffentlichungen, auf die wir uns stützen, die nicht richtige Klassifizierung eines Adressaten oder die Vollständigkeit einer Adressengruppe.
11.2. Retouren sind - insbesondere aufgrund von Anschriftenänderungen - unvermeidbar.
§ 12 Adressenmittlung
12.1. Adressen werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei Adressvermietern angemietet. Dabei vermitteln wir nur den Kontakt zwischen Auftraggeber und Adressvermieter. Aus diesem Grund schließen wir eine Haftung unsererseits für Menge und Qualität der angemieteten Adressen aus. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters. Im Falle von Beanstandungen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, sich an den Vermieter der Adressen zu halten.
12.2. Eine Verarbeitung der überlassenen Adressen darf nur unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.
12.3. Soweit wir dem Auftraggeber Adressen liefern, sind diese, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zur einmaligen Verwendung bestimmt. Eine weitere Nutzung ist nur gestattet, soweit es sich um Erinnerungsschreiben oder Berichtigung von Falschsendungen handelt. Die Übernahme auf Datenträger, Abschreiben sowie Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.
12.4. Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Auftraggebers hin bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Auftraggeber keiner Beschränkung. Dies gilt aber nicht für die Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Neue Anschriften, die der Auftraggeber aufgrund postalischer Retourenvermerke erhält, unterliegen der Beschränkung nach Ziffern 10.3., 10.5. dieser Geschäftsbedingungen.
[12.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns für jede Adressenverwendung unter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Adressenauftrags, aus dem die Adressen stammen, zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.] [Bspr. Mdt.]
§ 13 Lettershop - Infopost
13.1. [Wir sind nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder der Postauflieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Portobestimmungen durch den Auftraggeber zu überprüfen.] [Bspr. Mdt.]
13.2. Die Portokosten sind im Voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang bzw. unwiderrufener Gutschrift eingereichter Schecks sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Werden rechtzeitig angeforderte Porti vom Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß entrichtet, haften wir nicht für mögliche, aus einer Verzögerung entstehende Schäden.
13.3. [Die Preise für Postfertigmachen setzen einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material voraus. Andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.] [Bspr. Mdt.]
13.4. Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Rechnungstellung/Auftragsabwicklung vernichten. Überzähliges Werbematerial wird auf Wunsch des Auftraggebers gemäß gesondert zu treffender Vereinbarung versandt.
§ 14 Laserprint
14.1. Druckplatten, Kopiervorlagen auf Film oder Datenträger, Stanzformen und dergleichen bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber angeliefert sind, unser Eigentum, auch wenn ihre Herstellung gesondert in Rechnung gestellt wird.
14.2. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 %, bei farbigen oder besonders schwierigen Drucken bis zu 10 %, sind zulässig. Mehrlieferungen sind Vergütungspflichtig.
14.3. Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere, vom Auftraggeber angelieferte Gegenstände, die der Auftraggeber nicht spätestens vier Wochen nach Ausführung des Auftrags von uns zurückgefordert hat, übernehmen wir keine Haftung.
14.4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen gewährleistet er, dass von ihm gelieferte Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Besteller von Ansprüchen Dritter frei.
14.5. Es obliegt dem Auftraggeber, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheit der Branche daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung.
14.6. [Wir erhalten von jedem von uns hergestellten Werbemittel 20 Belegexemplare.]
14.7. Wir dürfen von den Werbemitteln, die wir für einen Auftraggeber hergestellt haben, auf eigene Kosten Fortdrucke für Eigenwerbung und zur Teilnahme an Wettbewerben herstellen und verbreiten.
§ 15 Software
15.1. Gegenstand unserer Leistung ist die Überlassung von Computerprogrammen und sonstigem zugehörigem Material, im Folgenden als Software bezeichnet. Gegenstand unserer Leistung ist nicht die Lieferung des jeweiligen Quellprogramms. Mit der Überlassung der Software erwirbt der Auftraggeber eigenbetrieblich zu nutzen. Demgegenüber verbleiben das Recht, die überlassenen Programme auf seiner Datenverarbeitungsanlage das Eigentum, das Urheberrecht, sowie alle Ver-wertungs- und sonstigen Rechte an Programmen und organisatorischen Unterlagen, die von uns entwickelt und bereitgestellt werden, bei uns.
15.2. Der Auftraggeber ist zur Beachtung der §§ 69 a ff. Urheberrechtsgesetz verpflichtet. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die von uns bezogene Software in das Quellprogramm zurückzuübersetzen.
15.3. Falls zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dass der Auftraggeber uns Datenträger oder Programme zur Verfügung stellt, gewährleistet der Auftraggeber eine am jeweils neuesten Stand der Technik orientierte Prüfung auf deren Freiheit von Computerviren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Auslieferung der Datenträger Sicherungskopien zu erstellen.
15.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der von uns gelieferten Software eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies für die Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist. [Eine gleichzeitige Nutzung der gelieferten Software an mehreren Arbeitsplätzen ist ohne unsere schriftlich erteilte Zustimmung unzulässig.] [Bspr. Mdt.]
15.5. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die in der Software gelieferten Funktionen in der vom Auftraggeber gewählten Maschinenkonfiguration ausgeführt werden können und seinen Erfordernissen entsprechen.
15.6. Die von uns erstellte Software wurde einer intensiven Prüfung auf Fehler unterzogen. Sollte die Software dennoch fehlerhaft, insbesondere zu dem vom Auftraggeber vorgesehenen Gebrauch untauglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
15.7. Der Auftraggeber ist auf unsere Anforderung hin verpflichtet, bei der Beseitigung des Fehlers mitzuwirken, insbesondere freien Zugang zu der Maschine, auf der die von uns gelieferte Software installiert wurde, zu verschaffen, uns die Maschine, erforderliches Betriebs-material, insbesondere Rechnerzeit, für die Dauer der Nachbesserung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und seine Mitarbeiter zum Zwecke der Fehlerbeseitigung freizustellen.
15.8. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.